Kindertagesstätten - spezielle Anforderungen an Bauteile

Treppen, Treppengeländer und Handläufe

"Sicheres Treppendesign für Kindertagesstätten"

Ein sicheres Treppendesign ist entscheidend, um das Wohl und die Sicherheit von Kindern in Kindertagesstätten zu gewährleisten. Wir legen besonderen Wert auf die Einhaltung der höchsten Sicherheitsstandards bei der Gestaltung und Konstruktion von Treppen. Hier sind einige wichtige Überlegungen:

  1. Treppenmaße: Um das Gehen auf Treppen sicherer zu gestalten, sind ausreichend große, ebene und rutschhemmende Auftrittsflächen in gleichmäßigen Abständen erforderlich. Besonders bei Treppen für Kinder sollten wir die Körperabmessungen berücksichtigen und eine geringere Steigung bei größerer Auftrittsfläche wählen.
  2. Gerade Läufe: Kleine Kinder können Treppen noch nicht sicher bewältigen. Daher sollten Treppen in Kindertageseinrichtungen mit geraden Läufen ausgeführt werden, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.
  3. Zwischenpodeste: Nach höchstens 18 Stufen je Treppenlauf muss ein Zwischenpodest angeordnet sein. Unmittelbar vor und hinter Türen sollte zu Absätzen oder Treppen mindestens 1,00 m Abstand eingehalten werden. Bei nach außen aufschlagenden Türen ist eine zusätzliche Podesttiefe von 0,50 m erforderlich.
  4. Stufenvorderkanten: Die Stufenvorderkanten müssen leicht gerundet oder gefast sein, wobei der Radius bzw. die Fase mindestens 2 mm betragen sollte. Es ist empfehlenswert, rutschhemmende Beläge für zusätzliche Sicherheit zu verwenden.
  5. Setzstufen oder Aufkantungen: Die Stufenzwischenräume sollten entweder mit Setzstufen versehen oder durch Aufkantungen auf eine lichte Öffnungsweite von weniger als 11 cm bzw. 8,9 cm verringert werden.
  6. Mindestbreite: Die nutzbare Treppenlaufbreite beträgt für baurechtlich notwendige Treppen nach DIN 18065 Gebäudetreppen mindestens 1,00 m.
  7. Geländer: Freie Seiten von Treppen, Treppenabsätzen und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert sein. Die Höhe der Geländer muss lotrecht über der Stufenvorderkante mindestens 1,00 m betragen.
  8. Handläufe: Alle Treppen müssen auf beiden Seiten Handläufe haben. Handläufe sollten so angeordnet und gestaltet sein, dass sie von Kinderhänden durchgehend benutzt werden können. Die Handlaufhöhe sollte je nach Alter der Kinder variieren, von 60 cm für die Jüngsten bis zu 85-90 cm für Erwachsene und ältere Kinder.

Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen für sichere Treppen in Kindertagesstätten. Gemeinsam schaffen wir eine Umgebung, in der Kinder sich frei bewegen können, ohne Risiken einzugehen."

Beispiele Kindertagesstätte

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